Tipps Die Beschriftung von Fluggerät
Tips Inhalt   Home
A. Segelflugzeuge mit amtlicher Kennzeichnung
Ansicht Abbildung 1 und 2
H - Flügeltiefe am äußeren Ende des Schriftfeldes
h - Buchstabenhöhe = 4/5 H
b - Buchstabenbreite = 2/3 h
z - Zwischenraum = 1/3 h
s - Strichstärke = 1/6 h
Abbildung 4
Buchstabenhöhe = 120mm
b - Buchstabenbreite = 4/5 h
z - Zwischenraum = 1/6 h
s - Strichstärke = 1/3 h

I. Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen

Segelflugzeuge, die außerhalb des Segelfluggeländes geflogen werden, führen das Staatszugehörigkeitszeichen "D" und eine Kennzahl. Die Zuteilung der Kennzahl erfolgt durch die NSFK - Gruppe im Auftrag des zuständigen Luftamtes.) Das Staatszugehörigkeitszeichen "D" und das Eintragungszeichen sind in dunkler Schrift auf hellem Grunde unverwischbar auszuführen und in deutlich sichtbaren Zustand zu erhalten.
Das Staatszugehörigkeitszeichen "D" ist durch einen Bindestrich in der Länge einer Buchstabenbreite von Eintragungszeichen zu trennen. Die Zeichen sollten ein Schriftfeld in Rechteckform einnehmen und möglichst groß in der Weise angebracht werden, dass sie durch Bauteile (u. a. Streben) nicht verdeckt werden. Der geringste Abstand des Schriftfeldes auf den Flügeln an der schmalsten Stelle soll nicht kleiner sein als ein Sechstel der Zeichenhöhe. Die Abmessungen der Buchstaben (Ziffern und Striche, Höhe und Breite, Stichstärke und Zwischenraum) müssen den Angaben der Abbildungen (1) und (2) entsprechen.

II. Reichs- und Nationalflagge

Segelflugzeuge führen die Reichs- und Nationalflagge im Farbanstrich an Steuer- und Backbordseite des Seitenleitwerks. Der Farbanstrich muss auf beiden Seiten gleich groß und so bemessen sein, dass mindestens die halbe Höhe des über dem Höhenruder liegenden Teiles des Seitenleitwerks ausgefüllt ist und ein Verhältnis der Höhe zur Gesamtlänge jedes der beiden Flaggenstreifen etwa wie 3 : 5 entsteht. Der Farbanstrich ist wie Abbildung (3) anzuordnen: Im roten Streifen eine runde weiße Scheibe, darin ein schwarzes Hakenkreuz, dessen Schenkel um 45° schräg liegen. Roter Streifen, weiße Scheibe und Hakenkreuz haben einen gemeinsamen Mittelpunkt Durchmesser der weißen Scheibe = drei viertel der Höhe des roten Streifens.

B. Segelflugzeuge ohne amtliche Zulassung

Gleit- und Segelflugzeuge, die nur auf zugelassenem Gelände eingesetzt werden, sind wie folgt zu beschriften:

I. Eintragungszeichen

Auf dem Seitenruder ist das Eintragungszeichen der NSFK - Gruppe auf hellem Grund mit schwarzen Buchstaben anzubringen. Die Abmessungen der Buchstaben (Ziffern und Striche, Höhe und Breite, Strichstärke und Zwischenraum) müssen den Angaben der Abbildung (4) entsprechen.